Tollwut

 

Wie Sie wahrscheinlich schon in der Zeitung gelesen haben, ist bei einer Fledermaus im Landkreis Stade das Tollwutvirus nachgewiesen worden.

Sie sollten daher unbedingt Hunde, freilaufende Katzen, aber auch Katzen, die sich regelmäßig ohne Aufsicht auf einem Balkon aufhalten, gegen Tollwut impfen lassen.

Ein stabiler Tollwutimpfschutz besteht, wenn eine Grundimmunisierung erfolgt ist. Das bedeutet, die Tiere sollten 2x im Abstand von 4-6 Wochen geimpft werden, dann nach 12 Monaten erneut und dann alle drei Jahre.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Tier korrekt geimpft ist, dann kommen Sie mit dem Impfpass vorbei.

Wenn die letzte Tollwutimpfung schon länger zurück liegt und Sie keine Auffrischung möchten, kann man als Alternative den Tollwuttiter bei Ihrem Hund oder Katze bestimmen lassen. Ist der ausreichend hoch, brauchen Sie sich keine Sorgen machen, ob noch ein Schutz besteht.

Tollwut ist eine tödliche Erkrankung für Mensch und Tier. Es gibt keine Therapie.

Tollwut ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Jeder der einen Tollwutverdacht hat, muss diesen beim Veterinäramt melden.

Wenn Sie noch Fragen zu dieser Krankheit haben, rufen Sie mich an.

Franziska Kähler

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